BAU-TECONTROL

Ein Baumangel ist nicht nur ein Ärgernis das enorm hohe Zusatzkosten verursachen kann. Bei Nichtbehebung führt er im Allgemeinen zu einer Wertminderung des Bauwerks. Darüberhinaus können gravierende Baumängel – wie zum Beispiel fehlerhafte Wärmedämmung des Gebäudes – zu gesundheitlichen Belastungen der Nutzer führen, z.B. durch Auftreten von Schimmelpilzen bzw. deren Sporen.
Unterschieden wird zwischen Mangelschaden, der einen Schaden an einem Bauwerk darstellt, und Mangelfolgeschaden durch weitergehende Schäden am Vermögen des Auftraggebers.

Auftretende Mängel beim Bauvorhaben müssen sorgfältig erfaßt und beseitigt werden. Ob ein Mangel direkt wahrnehmbar ist oder sich unbewußt auswirkt, ist dabei unerheblich. Schiefe Wände etwa können ein „Unwohlsein“ auslösen, ohne dass die Schiefe bewußt wahrgenommen wird. Jeder Mangel bedeutet zunächst die Nicht-Einhaltung der vertragsgemäßen Ausführung und ist somit vertragswidrig. Für den Auftragnehmer ergibt sich daraus die Pflicht zur Änderung des Mangels in den vertraglich vereinbarten Zustand und für den Bauherrn die Einräumung der Gelegenheit zur Mangelbeseitigung. Diese kann der Auftragnehmer bei Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit oder Unzumutbarkeit verweigern. Dem AG steht dann eine Minderung zu. Bei ungerechtfertigter Weigerung durch den AN kann der AG die Mängelbeseitigung im Rahmen der Ersatzvornahme selbst durchführen oder durchführen lassen. Ist eine Eigenschaft zugesichert worden oder lag grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, ist der Einwand der Unverhältnismäßigkeit unzulässig.

Laut BGB oder VOB-Verträgen liegen Baumängel vor, wenn

  • vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt sind oder
  • allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik nicht eingehalten wurden oder
  • Fehler vorliegen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern oder
  • Leistungen vertragswidrig sind.

Wir erstellen als externer Dienstleister Mängelprotokolle, die Ihnen als Bauherrn genaue Anhaltspunkte über Verzögerungen im Baufortschritt und über Kostenerhöhung geben. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Mängelbeseitigung.