BAU-TECONTROL

Wird ein Mangel nicht unmittelbar nach Aufdeckung und Protokollierung beseitigt, kann durch Folgearbeiten der Mangel überdeckt und somit „unsichtbar“ werden. Fehlerhafte Wärmedämmung z.B. kann dann nur noch unter erheblichen Folgekosten und Wohn- oder Arbeitsqualitätsverlust behoben werden.

Die Mängelbeseitigung ist als Recht der Nacherfüllung im BGB gesetzlich geregelt und steht dem Bauherrn zu, wenn die Bauausführung mangelhaft ist.

Auf Wunsch übernehmen wir die Beseitigung aller entstanden Mängel nach Erstellung eines Mängelprotokolls – durch unser Unternehmen oder einen externen Dienstleister – oder koordinieren die Beseitigung durch den Verursacher bzw. durch Drittfirmen.

BAU-TEC Bauleitung NRW Mario de Kok