Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt „VOB“) ist ein dreiteiliges Klauselwerk.
Es regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und den Inhalt von Bauverträgen. Die VOB enthält drei Teile:
- Teil A: „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A)
- Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B)
- Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB/C)
Wir führen die gesamte schriftliche Kommunikation für Ihr Bauvorhaben nach Ihrer Maßgabe oder gesetzlicher Vorgabe auf Grundlage dieser Vergabe- und Vertragsordnung durch.