BAU-TECONTROL

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (abgekürzt „VOB“) ist ein dreiteiliges Klauselwerk.
Es regelt die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und den Inhalt von Bauverträgen. Die VOB enthält drei Teile:

  1. Teil A: „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A)
  2. Teil B: „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB/B)
  3. Teil C: „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (VOB/C)

Wir führen die gesamte schriftliche Kommunikation für Ihr Bauvorhaben nach Ihrer Maßgabe oder gesetzlicher Vorgabe auf Grundlage dieser Vergabe- und Vertragsordnung durch.